Allgemeine Geschäftsbedingungen

DEvinz – Vincent Boureau Roonstr. 3, 76137 Karlsruhe www.devinz.de · boureau@devinz.de

Stand: 3. Juli 2026


Teil A — Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen DEvinz – Vincent Boureau, Roonstr. 3, 76137 Karlsruhe (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „DEvinz“) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Werk-, Bau- und Dienstleistungen sowie Lieferungen vor Ort (insbesondere Hochebenen und Hochetagen, Treppen, Trennwände, sonstiger Innenausbau, Holzterrassen, Pergolas und Gartenhäuser) sowie die zugehörigen Planungs- und Entwurfsleistungen.

  2. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Individuelle Vertragsabreden gehen diesen AGB im Zweifel vor.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. Werk-/Bauleistung: handwerkliche Leistung vor Ort beim Auftraggeber.

  2. Planungsleistung: eigenständig beauftragbare Planungs- und Entwurfsleistung (Aufmaß, Entwurf, Konstruktionszeichnung, Materialkonzept; § 6).

§ 3 Verbraucherstreitbeilegung gem. § 36 VSBG

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Teil B — Werk-, Bau- und Dienstleistungen vor Ort

§ 4 Leistungsgegenstand

  1. Dieser Teil B gilt für sämtliche Verträge über handwerkliche Werk-, Bau- und Lieferleistungen von DEvinz vor Ort, insbesondere:
    1. Hochebenen und Hochetagen nach Maß (Innenbereich),
    1. Treppen,
    1. Trennwände aus Holz,
    1. sonstigen Innenausbau,
    1. Holzterrassen,
    1. Pergolas,
    1. Gartenhäuser,

jeweils von der Planung über die Fertigung bis zur Montage.

  1. Die zugehörigen Planungs- und Entwurfsleistungen können gesondert beauftragt werden (§ 6).

§ 5 Angebote und Unterlagen

  1. Angebote des Auftragnehmers sind bis zum Vertragsschluss freibleibend (unverbindliche Aufforderung zur Bestellung), sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.

  2. Produktinformationen und Angaben über Materialien werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in Textform (E-Mail genügt) bestätigt wurden.

  3. Entwürfe, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum von DEvinz; an ihnen bestehende Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei DEvinz. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Wird kein Auftrag erteilt, sind sie auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen.

§ 6 Planungs- und Entwurfsleistungen

  1. DEvinz erbringt auf Wunsch eigenständige Planungs- und Entwurfsleistungen (Aufmaß, Entwurf, Konstruktionszeichnung, Materialkonzept). Diese können unabhängig von einer späteren Bau- oder Montageleistung beauftragt werden.

  2. Planungsleistungen werden gesondert vergütet. Höhe und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Wird auf Grundlage der Planung anschließend ein Bau-/Montageauftrag erteilt, wird die Planungsvergütung auf den Auftragspreis angerechnet, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.

  3. Die nach § 5 Abs. 3 bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte an den Planungsergebnissen verbleiben bei DEvinz, bis der vollständige Werklohn gezahlt ist. Eine Verwendung der Planung zur Ausführung durch Dritte bedarf der gesonderten Vereinbarung in Textform.

§ 7 Vertragsschluss und Widerrufsrecht

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers in Textform (E-Mail genügt) zustande. Mündliche Nebenabreden werden erst durch Bestätigung in Textform wirksam.

  2. Wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (insbesondere E-Mail, Telefon) geschlossen, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag; wird er außerhalb von Geschäftsräumen des Auftragnehmers geschlossen (insbesondere in der Wohnung des Auftraggebers), um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. In diesen Fällen steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung in Anhang 1 zu.

  3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), sowie bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nach ausdrücklichem Verlangen des Auftraggebers (§ 356 Abs. 4 BGB). Einzelheiten regelt Anhang 1.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen geschaffen sind, insbesondere ungehinderter Zugang, Baufreiheit, Bereitstellung von Strom, Wasser und Lagerfläche.

  2. Behördliche Genehmigungen (z. B. für bauliche Veränderungen, Pergolas oder Gartenhäuser) sind rechtzeitig durch den Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich; die gesetzlichen Hinweis- und Beratungspflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt.

  3. Der Auftraggeber hat mechanische Hilfsmittel bereitzustellen, wenn Arbeiten über das zweite Obergeschoss hinaus erfolgen. Erschwerte Bedingungen, die dem Auftragnehmer bei Angebotserstellung nicht bekannt waren, können zu einer gesonderten Vergütung nach § 12 Abs. 3 führen.

  4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gilt § 14.

§ 9 Einsatz von Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen

DEvinz ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen geeignete Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers und allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt DEvinz.

§ 10 Ausführungsfristen

  1. Ausführungs- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Termine.

  2. Verbindliche Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (§ 8) nicht rechtzeitig erfüllt oder Umstände nach § 15 (höhere Gewalt) eintreten.

§ 11 Preisanpassung bei späterem Leistungsbeginn

  1. Wird die Leistung vereinbarungsgemäß erst später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht und ändern sich bis zum Leistungsbeginn die für die Kalkulation maßgeblichen Material- oder Lohnkosten um mehr als 3 %, so kann jede Partei eine Anpassung der Vergütung in Höhe der tatsächlichen, nachgewiesenen Kostenänderung für den betroffenen Leistungsanteil verlangen. Der Auftragnehmer legt die Kostenänderung auf Verlangen nachvollziehbar dar.

  2. Erhöht sich die Vergütung nach Absatz 1 um mehr als 10 %, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Festpreis. Die Vergütung ergibt sich als Festpreis aus dem angenommenen Angebot, sofern nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Zahlungsplan. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Vergütung wie folgt fällig:

    1. 30 % als Anzahlung bei Auftragsbestätigung,
    1. 40 % bei Beginn der Montage bzw. bei Lieferung der wesentlichen Materialien,
    1. 30 % nach Abnahme der Leistung (§ 17).
  1. Zusatz- und Nachtragsarbeiten. Arbeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach vorheriger Verständigung in Textform ausgeführt und nach Aufwand mit einem Stundensatz von 80 € netto je Arbeitsstunde zuzüglich Material abgerechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

  2. Anfahrt. Das Einsatzgebiet umfasst die Region Karlsruhe. Anfahrten innerhalb eines Umkreises von 30 km um 76137 Karlsruhe sind im Festpreis enthalten. Darüber hinausgehende Anfahrten werden mit 0,50 € netto je gefahrenem Kilometer berechnet.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.

  4. Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und eingebaute Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes geworden sind. Der Auftraggeber darf vorbehaltsgegenständliche Sachen nicht veräußern, verpfänden oder sicherungsübereignen. Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.

§ 14 Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach oder gerät er in Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB zu verlangen.

§ 15 Höhere Gewalt / Leistungshindernisse

Unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt sowie Materialengpässe, die trotz sorgfältiger und rechtzeitiger Eindeckung eingetreten sind, verlängern die Ausführungsfrist angemessen, soweit sie die Leistung unmöglich machen oder erheblich erschweren. Bei einem dauerhaften Hindernis können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

§ 16 Kündigung durch den Auftraggeber

Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag ohne wichtigen Grund, steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung zu; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 648 BGB). Für die noch nicht erbrachten Leistungen wird widerleglich vermutet, dass dem Auftragnehmer 5 % der auf diese Leistungen entfallenden Vergütung zustehen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Anspruch zusteht.

§ 17 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung ist die Leistung durch den Auftraggeber abzunehmen. Die Abnahme darf bei im Wesentlichen mangelfreier Leistung nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

  2. Nimmt der Auftraggeber eine fertiggestellte Leistung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Folge wird der Auftraggeber bei Fristsetzung gesondert in Textform hingewiesen (§ 640 Abs. 2 S. 2 BGB).

§ 18 Gewährleistung und Verjährung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme.

  2. Bei Arbeiten, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung eines Bauwerks besteht oder die die Substanz eines Gebäudes wesentlich verändern (insbesondere tragende Konstruktionen wie Hochebenen), beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

  3. Die Verkürzung nach Absatz 1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  4. Keine Mängel im Sinne der Gewährleistung sind:

    1. Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Gewalteinwirkung oder normale Abnutzung;
    1. natürliche Farb- und Strukturabweichungen sowie das arbeitsbedingte Quellen und Schwinden von Holz;
    1. geringfügige, materialtypische Abweichungen bei Nachbestellungen.

§ 19 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der — auch einfach fahrlässigen — Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 20 Pflege- und Wartungshinweise

  1. Bauteile wie Holzflächen, Verschraubungen, Beschläge oder Lasuren bedürfen regelmäßiger Pflege und Kontrolle.

  2. Ohne fachgerechte Nachbehandlung und Instandhaltung (z. B. von Lasuren oder Dichtungen) kann es zu Beeinträchtigungen kommen, die keine Gewährleistungsansprüche begründen.

  3. Für eine geeignete Raumluftqualität und klimatische Bedingungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Bei Außenbauten (Terrassen, Pergolas, Gartenhäuser) ist eine witterungsbedingte Veränderung des Holzes (Vergrauung, Rissbildung) materialtypisch und kein Mangel.


Teil C — Schlussbestimmungen

§ 21 Externe Dienstleister

Der Auftragnehmer nutzt zum Betrieb seiner Website sowie zur internen Auftrags- und Kundenverwaltung folgende Dienstleister, die personenbezogene Daten weisungsgebunden auf Servern innerhalb der Europäischen Union verarbeiten:

  • Hostinger Operations, UAB, Kaunas (Litauen) — Hosting der Website und des E-Mail-Postfachs
  • Wimadev (Inhaber Lukas Mauser), Berlin, über die Plattform „Sliplane“ auf Infrastruktur der Hetzner Online GmbH (Deutschland) — Hosting der internen Kundenverwaltung (NocoDB) sowie der Prozess- und Aufgabenautomatisierung (n8n)
  • Mistral AI SAS, Paris (Frankreich) — KI-gestützte Kategorisierung eingehender E-Mails; die Kategorisierung dient ausschließlich der Vorsortierung für die manuelle Bearbeitung; eine Nutzung der Daten zu Trainingszwecken ist vertraglich ausgeschlossen
  • Brevo (Sendinblue SAS), Paris (Frankreich) — Versand automatisierter Bestätigungs-E-Mails (insbesondere Eingangsbestätigungen bei Widerruf)

Mit diesen Dienstleistern bestehen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter devinz.de/datenschutzerklaerung.

§ 22 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleibt der nach dem Recht des Aufenthaltsstaats des Auftraggebers zwingend anwendbare Verbraucherschutz unberührt.

§ 23 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Karlsruhe.

  2. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 24 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.


Anhang 1 — Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Diese Widerrufsbelehrung gilt für Verträge nach Teil B, die per Fernkommunikation oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen werden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beträgt die Widerrufsfrist hingegen vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DEvinz – Vincent Boureau, Roonstr. 3, 76137 Karlsruhe, Telefon: 0177-2749884, E-Mail: boureau@devinz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über die auf devinz.de/widerruf bereitgestellte Funktion ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wertersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Bauarbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Erlöschen / Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Leistung auf Ihr ausdrückliches Verlangen vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: DEvinz – Vincent Boureau, Roonstr. 3, 76137 Karlsruhe, Telefon: 0177-2749884, E-Mail: boureau@devinz.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

____________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________
Name des/der Verbraucher(s): _____________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________
Datum: _____________

(*) Unzutreffendes streichen.